
Allgemeine Geschäftsbedienungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dach-, Abdichtungs-, Sanierungs- sowie Schadstoffsanierungsarbeiten zwischen der BV Home24 Vertriebs- und Beratungsgesellschaft mbH, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung des Angebots oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist das schriftliche Angebot beziehungsweise die Auftragsbestätigung.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Bei Schadstoffsanierungen, insbesondere bei Arbeiten nach TRGS 519, erfolgt die Ausführung gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Vorschriften. Werden während der Ausführung weitere, zuvor nicht erkennbare Schäden oder Schadstoffe festgestellt, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung und Vereinbarung zusätzlicher Maßnahmen zu unterbrechen. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 7 oder 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen. Zur Materialvorfinanzierung kann eine Vorauszahlung gefordert werden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß §§ 286, 288 BGB zu berechnen.
5. Ausführungsfristen
Ausführungsfristen und höhere Gewalt Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden. Witterungseinflüsse, behördliche Anordnungen, Materialengpässe, Lieferverzögerungen oder andere unvorhersehbare und vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ereignisse verlängern vereinbarte Fristen angemessen. In Fällen höherer Gewalt sind wir für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Baustelle frei zugänglich ist und notwendige Strom- und Wasseranschlüsse bereitstehen. Er hat erforderliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen sowie statische Voraussetzungen sicherzustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf bekannte Schadstoffe oder besondere Risiken hinzuweisen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, sind wir berechtigt, hierdurch entstehende Mehrkosten gesondert zu berechnen.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung keine Abnahme oder wird das Werk in Gebrauch genommen, gilt es als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 634 ff. BGB, sofern nicht wirksam die VOB/B vereinbart wurde. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauleistungen fünf Jahre gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Bei wirksam vereinbarter VOB/B gelten deren Gewährleistungsfristen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
9. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
